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Aktuelles

Unsere aktuellen Informationen für Sie aufbereitet

Mindestlohn

Seit dem 01.01.2017 gilt – mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. bei Minderjährigen oder

Langzeitarbeitslosen bzw. Auszubildenden, ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 € brutto die Stunde. Der Mindestlohn ist unabdingbar und gilt auch für Aushilfen. Nur freie Mitarbeiter sind hiervon nicht betroffen.

Streit herrscht immer wieder darüber, was eigentlich mit der Arbeitszeit im Sinne des Mindestlohngesetzes gemeint ist. Gilt dies auch für Vorbereitungsmaßnahmen? Werden Zuschläge mit gerechnet? Findet ein Trinkgeld oder Sachbezüge, wie Pkw, Kost und Logis Berücksichtigung?

Wir sagen Ihnen, ob man Ihnen gegenüber zutreffend abgerechnet hat und wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Ein teurer Einsatz in 4 Wänden

Wer sich auf Kosten eines Fernsehsenders sein Haus verschönern lässt, der muss mit einer Steuerforderung durch das zuständige Finanzamt rechnen. 

So geschehen im Rahmen der RTL-Sendung „Einsatz in 4 Wänden".

Hier sollte ein Hauseigentümer aus Sachsen für den Einsatz von Tine Wittler 160.000,00 € an Einkommenssteuer inkl. Säumniszuschläge und Zinsen zahlen. Wir sind hier tätig geworden und konnten bereits erzielen, dass die Forderung deutlich reduziert wurde. Dennoch geht es letztlich darum, das ursprüngliche „Helferformat" nicht ins Gegenteil zu verkehren. Hier empfiehlt sich also ein genauer Blick und vor allem auch ein solcher in den entsprechenden Vertrag mit dem Produktionsunternehmen. 

Lesen Sie mehr zu unserem Einsatz bei www.bild.de/regional/dresden/dresden/finanzamt-will-160000-von-meinem-onkel-45393962.bild.html.

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Abgeblitzt

Wem der Vorwurf gemacht wird, er sei mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen und sich insoweit einem Bußgeldbescheid mit der Verhängung einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot konfrontiert sieht, der wird schon insoweit unruhig. Dies verstärkt sich noch mehr, sofern in diesem Moment schon die Einspruchsfrist von 2 Wochen überschritten ist.

Ein Sachverhalt den wir immer wieder zur Prüfung erhalten. Doch schon so manchem Mandanten konnten wir mit einem Wiedereinsetzungsantrag erfolgreich helfen. Denn es kommt auch mit darauf an, inwieweit ein Verschulden vorliegt, das daran gehindert hat, die Frist einzuhalten. Doch Vorsicht: Fristen sind unbedingt einzuhalten; der Wiedereinsetzungsantrag ist kein Selbstläufer.

Und Sinn macht er im Übrigen auch nur dann, wenn auch der Vorwurf an sich erfolgsversprechend angreifbar ist. Wie man sich gegen Blitzerfotos und Messungen verteidigt, sagen wir Ihnen gerne.

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© 2017 Rechtsanwälte Dahmen & Unger

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